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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für B2B-Coaching, Führungskräfte-Workshops und Seminare
Stand: Oktober 2026

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über
die Durchführung von Coachings, Workshops, Seminaren und verwandten Dienstleistungen
(nachfolgend „Veranstaltungen“), die zwischen Chantal Tarantino, Inhaberin des
Einzelunternehmens Valore Performance (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden geschlossen
werden. Die Anschrift des Anbieters ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung. Besteht eine Veranstaltung aus mehreren Sitzungen oder Modulen
(mehrteiliges Programm), ist jede einzelne Sitzung bzw. jedes einzelne Modul ein „Termin“.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Der Kunde
versichert mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
werden nicht geschlossen. Teilnehmer, die für den Kunden an einer Veranstaltung teilnehmen,
werden dadurch nicht selbst Vertragspartei.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden nur
Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

 

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Broschüren oder Präsentationen ist kein
rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters
durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch eine Auftragsbestätigung des Anbieters
in Textform. Diese AGB werden dem Angebot beigefügt; mit der Annahme des Angebots erkennt
der Kunde sie an.
(3) Der konkrete Leistungsumfang, die Dauer, der Veranstaltungsort (einschließlich einer
Durchführung per Videokonferenz) sowie der Teilnehmerkreis ergeben sich aus dem Angebot bzw.
der Auftragsbestätigung.
(4) Der Anbieter schuldet die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt
(Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein bestimmter
persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine Beförderung oder eine Veränderung
von Kennzahlen), wird nicht geschuldet, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform etwas
anderes vereinbart ist.
(5) Die Leistungen des Anbieters sind Coaching, Training und Beratung im Führungs- und
Persönlichkeitsbereich. Sie ersetzen keine Psychotherapie, keine ärztliche oder sonstige
heilkundliche Behandlung und keine Rechts- oder Steuerberatung und beinhalten diese nicht.
(6) Der Kunde stellt rechtzeitig die zur Durchführung erforderlichen Informationen sowie, soweit
vereinbart, Räume und technische Ausstattung bereit. Entscheidungen über die Umsetzung der
Inhalte treffen der Kunde und die Teilnehmer in eigener Verantwortung.
(7) Der Anbieter darf Ablauf, Methodik und eingesetzte Referenten ändern, soweit der
Vertragszweck gewahrt bleibt und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des
Kunden zumutbar ist. Ersatzreferenten haben eine gleichwertige Qualifikation.

 

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten des Anbieters sind im Honorar nicht enthalten. Sie
werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg berechnet, und zwar in folgender
Höhe: Bahnfahrten 2. Klasse, Flüge in der Economy-Klasse, Fahrten mit dem eigenen Pkw mit 0,30
€ je gefahrenem Kilometer, Übernachtungen in angemessener Höhe. Ist im Angebot stattdessen
eine Pauschale ausgewiesen, gilt diese anstelle der Abrechnung nach Aufwand.
(3) Der Anbieter stellt die Rechnung für eine einzelne Veranstaltung in der Regel spätestens 21
Tage vor Beginn. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
fällig. Wird die Rechnung weniger als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung gestellt, ist sie am Tag
vor Beginn der Veranstaltung fällig. Bei mehrteiligen Programmen wird das Honorar in den im
Angebot vereinbarten Raten fällig, andernfalls je Termin; für die Rechnungsstellung und Fälligkeit
gilt dann Satz 1 bis 3 entsprechend bezogen auf den jeweiligen Termin.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB), einschließlich der
Verzugszinsen und der Verzugspauschale.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis ausüben.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch (per E-Mail) zu versenden.

 

§ 4 Stornierung, Kündigung und Verlegung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann vor Beginn einer Veranstaltung bzw. – bei mehrteiligen Programmen – vor
Beginn des jeweiligen Termins in Textform vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen. Für die
Absage gelten die folgenden Entgelte, jeweils bezogen auf das vereinbarte Honorar der
abgesagten Veranstaltung bzw. des abgesagten Termins. Maßgeblich ist der Zugang der
Erklärung beim Anbieter, bei mehrteiligen Programmen gilt die Staffel für jeden abgesagten Termin
nach dessen jeweiligem Beginn:
• Zugang bis zu 30 Tage vor Beginn: kostenfrei.
• Zugang 29 bis 15 Tage vor Beginn: 50 % des Honorars.
• Zugang 14 bis 8 Tage vor Beginn: 75 % des Honorars.
• Zugang 7 Tage oder weniger vor Beginn, Nichterscheinen oder Abbruch nach Beginn: 90 %
des Honorars.
Die Prozentsätze berücksichtigen bereits die üblicherweise ersparten Aufwendungen des
Anbieters. Bereits angefallene Auslagen im Sinne von § 3 Abs. 2, die nicht mehr storniert werden
können, hat der Kunde zusätzlich zu erstatten.
(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer
Schaden bzw. Vergütungsanspruch entstanden ist, insbesondere weil Aufwendungen erspart oder
der Termin anderweitig belegt werden konnte. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere
Betrag zu zahlen.
(3) Der Kunde kann einen Termin einmalig kostenfrei verlegen, wenn der Verlegungswunsch dem
Anbieter in Textform spätestens 21 Tage vor Beginn zugeht, der Anbieter einen Ersatztermin
innerhalb von drei Monaten anbieten kann und der Kunde diesen annimmt. Ein Anspruch auf
Verlegung besteht nicht; kommt eine Verlegung nicht zustande, bleibt Abs. 1 unberührt.
(4) Bei Gruppenveranstaltungen kann der Kunde bis zum Beginn der Veranstaltung ohne
zusätzliche Kosten einen geeigneten Ersatzteilnehmer aus demselben Unternehmen benennen.
Bei Einzelcoachings ist ein Wechsel der Person nur im Einvernehmen mit dem Anbieter möglich.
(5) Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund
(§ 314 BGB), bleiben unberührt.

 

§ 5 Absage, Änderung und Ausfall der Veranstaltung durch den Anbieter
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu
verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere eine akute Erkrankung des Referenten bzw.
Coaches, höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen. Bei offenen Veranstaltungen, für die im
Angebot eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, ist auch das Nichterreichen dieser Zahl ein
wichtiger Grund; die Absage erfolgt dann spätestens 7 Tage vor Beginn.
(2) Im Falle einer Absage oder Verschiebung teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich in
Textform mit und bietet einen Ersatztermin an. Ist dem Kunden der Ersatztermin aus wichtigem
Grund nicht zumutbar oder kann der Anbieter keinen Ersatztermin innerhalb von drei Monaten
anbieten, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. In
diesem Fall erstattet der Anbieter bereits geleistete Zahlungen für die betroffene Veranstaltung
bzw. den betroffenen Termin innerhalb von 14 Tagen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz bereits gebuchter Reise- oder
Hotelkosten, bestehen nur nach Maßgabe von § 7. Hat der Anbieter die Absage oder Verschiebung
nicht zu vertreten (z. B. bei Erkrankung oder höherer Gewalt), bestehen insoweit keine
Ersatzansprüche.

​

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen der Veranstaltungen bereitgestellten Unterlagen, Arbeitsblätter, Präsentationen
und Protokolle (nachfolgend „Veranstaltungsmaterialien“) sind urheberrechtlich geschützt. Rechte
des Kunden an eigenen, von ihm eingebrachten Inhalten bleiben unberührt.
(2) Der Anbieter räumt dem Kunden und den vereinbarten Teilnehmern das einfache, nicht
übertragbare Recht ein, die Veranstaltungsmaterialien ausschließlich für eigene interne Zwecke zu
nutzen.
(3) Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder kommerzielle
Weitergabe an Dritte, auch an verbundene Unternehmen, bedarf der vorherigen Zustimmung des
Anbieters in Textform.
(4) Audio- und Videoaufzeichnungen der Veranstaltungen durch den Kunden oder die Teilnehmer
sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters in Textform untersagt.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass die Teilnehmer die Regelungen dieses § 6 beachten.
 

§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, auch bei einfacher Fahrlässigkeit, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen. Das Gleiche gilt für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie,
nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen sonstigen Fällen, in denen zwingend gehaftet wird.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die
Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen
ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter
und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen
Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie internen Unternehmensabläufe der jeweils anderen
Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zur Durchführung des
Vertrages zu verwenden.
(2) Die Pflicht nach Abs. 1 gilt nicht für Informationen, die (a) ohne Verstoß gegen diese Pflicht
öffentlich bekannt sind oder werden, (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt
waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden oder (c) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder
gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Zulässig ist außerdem die Weitergabe an zur
Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) sowie die
anonymisierte Besprechung von Coachingfällen in Supervision oder Intervision.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt bis drei Jahre nach Vertragsende. Geschäftsgeheimnisse im
Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes bleiben so lange geschützt, wie sie ihre Eigenschaft als
Geschäftsgeheimnis behalten.
(4) Der Anbieter gibt Inhalte individueller Coachinggespräche nur mit Einwilligung des jeweiligen
Teilnehmers an den Kunden weiter. Der Kunde informiert die Teilnehmer hierüber.
(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Die Informationen nach Art. 13 DSGVO
stellt der Anbieter in seiner Datenschutzerklärung bereit. Der Kunde stellt sicher, dass er
personenbezogene Daten der Teilnehmer rechtmäßig an den Anbieter übermittelt.

 

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

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